Eine Sonderform im Aufzugsbau sind Aufzugsanlagen, die nach Maschinenrichtlinie gebaut werden. Sie können Höhen von wenigen Zentimetern bis zu mehreren Etagen in Gebäuden überbrücken. Dabei unterliegen sie einer Geschwindigkeitsbegrenzung von höchstens 0,15 m/s. In diesen Aufzügen können Personen oder Lasten sowohl in einer Kabine als auch auf einer Plattform befördert werden. Die Vorschriften für den Einbau, die Inverkehrbringung und wiederkehrenden Prüfungen dieser Anlagen unterliegen einem weniger strengen Regelwerk als Anlagen nach Aufzugsrichtlinien, da auch die Technik dahinter weniger komplex ist. Der Betreiber muss außerdem die Einhaltung der Betriebssicherheitsverordnung sicherstellen. Anlagen nach Maschinenrichtlinien sind daher genauso sicher wie klassische Aufzüge. Sie eignen sich allerdings nur für bestimmte Anwendungsfälle wie Lastentransport, behindertengerechter Umbau von Einfamilienhäusern oder um geringe Höhenunterschiede in öffentlichen Gebäuden zu überwinden.