Die unterwiesene Person für die Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle, bisher Aufzugswärter, ist eine Betreiberpflicht nach der der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Der Aufzugswärter kontrolliert regelmäßig die Aufzugsanlage und testet beispielsweise die Funktionalität des Notruf-Knopfes. 

Gerne übernimmt LUTZ Aufzüge die Funktion des Aufzugswärters. Erfahren Sie hier mehr über die Pflichten einen Aufzugbetreibers und des Aufzugswärters. Hier mehr erfahren. 

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