Behindertengerechte Aufzüge sind ein wesentlicher Bestandteil einer inklusiven Gesellschaft und tragen dazu bei, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu allen Einrichtungen und Dienstleistungen haben. Sie fördern die soziale Teilhabe und schaffen Lebensqualität für Menschen mit Behinderungen. Behindertengerechte Aufzüge, also Aufzüge, die den Normen der DIN EN 81-70 entsprechen, gewährleisten die barrierefreie Zugänglichkeit für jede Person. Barrierefreiheit bedeutet, dass Gegenstände und Gebäude ohne Einschränkungen genutzt werden können, unabhängig von eventuellen Behinderungen. Barrierefreie Aufzugsanlagen werden unter Berücksichtigung verschiedener Normen und Richtlinien entwickelt und konstruiert, um sicherzustellen, dass sie den Bedürfnissen und Anforderungen von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen gerecht werden.
Die Kabinen eines behindertengerechten Personenaufzugs brauchen eine bestimmte Breite, damit ein Rollstuhlfahrer mit einer Begleitperson darin Platz findet. Auch die Türen brauchen eine bestimmte Breite, damit ein Rollstuhlfahrer sicher rangieren kann und problemlos hindurchpasst. Auch ein Spiegel unterstützt das Rangieren eines Rollstuhlfahrers. Der Handlauf muss in erreichbarer Höhe angebracht werden. Das Tableau wird meist als Quertablau eingesetzt und verfügt für sehbehinderte Menschen über Braille-Schrift. Auch akustische Signale unterstützen sehbehinderte Passagiere bei der Navigation. Dies erleichtert Rollstuhlfahrern die Nutzung des Aufzugs.