Betreiber von Aufzugsanlagen haben bestimmte Pflichten einzuhalten. Gemäß Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 3121 muss eine Person mit der Kontrolle und Aufsicht der Aufzugsanlagen beauftragt werden. Sie ist unter anderem für die Personenbefreiung zuständig. Ebenso sind Betreiber verpflichtet, notwendige Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten unverzüglich einzuleiten, auch das kann durch eine beauftragte Person geschehen. Meist werden diese Personen in Seminaren von Überwachungsstellen, wie dem TÜV, ausgebildet. Aber auch LUTZ Aufzüge kann gerne den Aufzugswärterdienst für Sie übernehmen.