Aufzüge fallen seit 2003 unter die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Im Jahr 2015 wurde die Betriebssicherheitsverordnung für Aufzugsanlagen noch einmal konkretisiert. Diese Verordnung umfasst neben den allgemeinen Arbeitsschutzanforderungen auch die Vorschriften für die Überwachung von Anlagen. Die Betriebssicherheitsverordnung für Aufzüge zielt darauf ab, Unfälle und Gefährdungen im Zusammenhang mit der Verwendung von Aufzügen in Gebäuden zu minimieren und die Sicherheit der Personen, die sie nutzen, zu gewährleisten. Sie überführt europäische Vorgaben in nationales Recht und ordnet das Verhältnis des staatlichen Arbeitsmittelrechts und den berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften. Die wichtigsten Punkte, die in der Betriebssicherheitsverordnung für Aufzüge geregelt werden, umfassen:

  • Regelmäßige Prüfungen und Wartung: Aufzüge müssen regelmäßig auf ihre Betriebssicherheit überprüft und gewartet werden. Dies beinhaltet Prüfungen durch Sachkundige.
  • Dokumentation: Es müssen Aufzeichnungen über Prüfungen und Wartungsarbeiten geführt werden, um die Einhaltung der Vorschriften nachweisen zu können.
  • Anforderungen an die Aufzüge vor Inbetriebnahme: Die Verordnung legt technische Anforderungen an Aufzüge fest, um sicherzustellen, dass sie sicher und zuverlässig funktionieren.
  • Stand der Technik: Falls Funktionsbauteile nicht mehr auf dem aktuellen Stand sind, ist eine Nachrüstung notwendig. 
  • Schulung: Betreiber und Personen, die an der Instandhaltung und Prüfung von Aufzügen beteiligt sind, müssen angemessen geschult sein.
  • Notfallmaßnahmen: Es müssen Maßnahmen für den Umgang mit Notfällen und Evakuierungssituationen in Aufzügen festgelegt werden. So sind eine Zwei-Wege-Kommunikation und ein Notfallplan Pflicht.