Die Fangvorrichtung zählt zu den Sicherheitsrichtlinien einer Aufzugsanlage. Ausgelöst wird diese Bremsfangvorrichtung durch den Geschwindigkeitsbegrenzer der Anlage. Sobald die zulässige Nenngeschwindigkeit der Aufzugsanlage von 15 Prozent überschritten wird, wird die Fangvorrichtung ausgelöst. Über das Auslösegestänge sind die einfachen Bremsköpfe miteinander verbunden. Dies dient der gleichmäßigen Bremsung auf beiden Seiten der Führungsschienen. Im Gegensatz zur einfachen Ausführung gibt es zusätzlich noch die Tandemausführung. Anders als üblich, werden bei dieser Vorrichtung zwei Fangvorrichtungsbaugruppen in den Rahmen eingebaut. Diese bieten die doppelte Bremskraft. Der Fahrkorb darf sich während der Bremsung nicht um mehr als fünf Prozent schräg neigen. Um eine einfache oder Tandem ausgeführte Fangvorrichtung betreiben zu dürfen, bedarf es einer Baumusterprüfbescheinigung. Die EU-Baumusterprüfung ist Teil der von der EU vorgeschriebenen sogenannten Konformitätsbewertung, mit der überprüft wird, ob ein Produkt vor Inverkehrbringung dieser Konformitätsbewertung entspricht.