Bei der Planung von Neubauten mit mehr als fünf Geschossen oder 13 m Höhe über Nullniveau gelten weitere Vorschriften zum Einbau von Personenaufzügen. Neben der Herstellung von Barrierefreiheit ist zu berücksichtigen, dass die Beförderung von Krankentragen in mindestens einem Aufzug möglich ist. Die baulichen Details, auch zur Geschosszahl und Gebäudehöhe, sind in der örtlichen Landesbauordnung geregelt.
Krankentragengerechte Aufzüge sind so zu konzipieren, dass die Trage optimal rangierbar ist und eine Begleitperson das Kabinentableau bequem bedienen kann. Je nach Lage des Zugangs ist die passende Türbreite abzustimmen. Neben der üblichen geraden Einfahrt von der schmalen Seite bieten wir individuelle Varianten für ein querseitiges Hineinschieben mit breiteren Türöffnungen an.