Es ist verpflichtend, dass eine Aufzugsanlage über eine Überwachungseinrichtung verfügt, die im Falle einer Überlast das Starten der Kabine verhindert. Diese Lastwiegeeinrichtung ermittelt über Sensoren permanent die Zuladung der Kabine in höchster Genauigkeit. Leerlast, Volllast und Überlast werden dabei in der Regel als Messpunkte verwendet. Die Anbringung der Lastmesseinrichtung kann unterhalb des Fahrkorbs erfolgen oder an den Seilen als sogenannte Seillastmessung.