Der Schachtkopf ist der Mindestsicherheitsraum oberhalb der Aufzugskabine in der höchsten Etage. Sollte ein Techniker bei Wartungen also auf der Kabine stehen, hat er genügend Abstand zur Decke des Gebäudes. Gemessen wird der Schachtkopf zwischen der sogenannten Oberkante des Fertigfußbodens (OKFF) und der Schachtdecke. Die Höhe des Schachtkopfes ist in der Norm EN 81-20 geregelt. Das Gegenteil des Schachtkopfes ist die Schachtgrube.