Aufzüge sind für eine bestimmte Tragfähigkeit ausgelegt. Die Information zur maximalen Tragfähigkeit findet sich in der Kabine jedes Aufzugs. Bei Personenaufzügen wird von einem Durchschnittsgewicht von 75 Kilogramm pro Person ausgegangen. Gemäß EN 81-20 sind 100 Kilogramm Tragfähigkeit das Minimum für einen Ein-Personenaufzug und 180 Kilogramm die minimale Tragfähigkeit für einen Zwei-Personen-Aufzug. Aufzüge ab 1.000 Kilogramm sind für Krankentragen geeignet, ab 1.600 Kilogramm können damit auch Betten, beispielsweise in Krankenhäuser, transportiert werden. Für Aufzüge mit Spezialanforderungen gelten weitere Normen bzgl. Tragfähigkeit. So müssen Behindertenaufzüge nach DIN EN 81-70 eine Tragfähigkeit von 630 Kilogramm (1 Rollstuhl und Begleitperson), 1.000 Kilogramm oder 1.275 Kilogramm (1 Rollstuhl und mehrere Begleitpersonen) aufweisen.