Videoüberwachung mit Kameras in Aufzügen dient meist der Sicherheit und Überwachung von Personen und Eigentum in Gebäuden. Diese Überwachungskameras können dazu beitragen, Vorfälle wie Vandalismus, Diebstahl, Notfälle oder Störungen zu dokumentieren und aufzuzeichnen. Durch die Installation von Kameras in Aufzügen können Gebäudeverwalter oder Sicherheitspersonal Ereignisse in Echtzeit überwachen und im Falle eines Vorfalls schnell reagieren. Allerdings wirft die Videoüberwachung in Aufzügen auch Fragen des Datenschutzes auf. Da Aufzüge oft als private Bereiche angesehen werden, kann die kontinuierliche Überwachung durch Kameras als Eingriff in die Privatsphäre oder das Persönlichkeitsrecht empfunden werden. Personen, bspw. Mieter, die Aufzüge benutzen, haben oft die Erwartung, dass ihre Handlungen und Gespräche nicht vom Vermieter aufgezeichnet werden. Daher ist es wichtig, dass die Installation von Überwachungskameras in Aufzügen transparent kommuniziert wird und die Datenschutzbestimmungen (DSGVO) eingehalten werden. Hier sollten Sie sich immer juristischen Rat, etwa durch Ihren Datenschutzbeauftragten, einholen und den Einzelfall klären.