Die meisten Anlagen unterliegen einer Wartungspflicht, die je nach Betrieb und Nutzung der Anlage in festgelegten Zeiträumen zu erfolgen hat. Bei der Festlegung der Intervalle beraten wir Sie gern. Jährlich (abwechselnd Haupt- und Zwischenprüung) muss Ihre Anlage zusätzlich auf ihre elektrische Sicherheit geprüft werden (BGV A3). Diese Prüfung wird von einer zertifizierten Elektrofachkraft durchgeführt. In festgelegten Zeiträumen muss durch eine zugelassene
Überwachungsstelle (ZÜS) eine wiederkehrende Prüfung durchgeführt werden. (TRBS 1201, Teil 4 – Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen – Prüfung von Aufzugsanlagen). Alle regelmäßigen Kontrollen, Wartungen, Reparaturen, ZÜS-Abnahmen etc. müssen lückenlos dokumentiert werden, damit Sie die Erfüllung Ihrer Betreiberpflichten z.B. bei einem Unfall nachweisen können.
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