Der Triebwerksraum beim Aufzug wird häufig auch Maschinenraum genannt. Dabei handelt es sich um einen sicherheitsrelevanten Bereich neben dem Schacht, unterm Schacht, überm Schacht in dem der Antrieb des Aufzugs untergebracht ist. Unbefugten ist der Zugang verboten, deswegen muss der Aufzug-Triebwerksraum immer abgeschlossen sein. Nur für den Notfall enthält er ein Panikschloss, sodass Techniker den Raum schnell verlassen können. Hinweis- und Verbotsschilder weisen auf das Verhalten im Triebwerksraum hin. So ist der Zutritt nur mit Sicherheitsschuhen gestattet. Die Tür eines Triebwerkraums muss der Feuerwiderstandsklassen nach DIN 4102-2 und DIN EN 13501-2 entsprechen. Aufzugsfremde Gegenstände sind nach EN 81-20 in diesem Raum nicht gestattet.