Seit 2015 muss jeder Aufzug mit einem Zweiwege-Kommunikationssystem ausgerüstet sein. Grundlage hierfür ist die Betriebssicherheitsverordnung. Aus der Kabine heraus muss eine Sprechverbindung zwischen Personen im Fahrkorb und einem Notdienst herstellbar sein. Das Zwei-Wege-Kommunikationssystem ist fest mit der Aufzugsanlage verbunden und funktioniert auch bei Stromausfall. Die große Änderung gegenüber der Vorschrift vor 2021 ist das Funktionieren des Notrufs in beide Richtungen. Es kann also gesprochen und gehört werden. Bei einem Notfall wird dann die Rettung des Fahrgastes eingeleitet.
LUTZ Aufzüge unterstützt Sie gerne bei der Nachrüstung und Umsetzung eines Zweiwege-Kommunikationssystems, einer ihrer wichtigen Pflicht als Betreiber.